Sexueller Missbrauch ist eine körperliche und seelische Gewaltanwendung. Sexueller Missbrauch ist immer eine Gewaltanwendung, auch dann, wenn keine körperliche Gewalt zur Durchsetzung der Interessen des Täters/ der Täterin notwendig ist, sondern die kindliche Abhängigkeit ausgenutzt wird. Sexualisierte Gewalt findet in einer Atmosphäre von Bedrohung, Kontrolle und Geheimhaltung statt.
In den meisten Fällen erfolgen die Übergriffe durch nahe stehende Personen, von denen die Kinder abhängig sind. Dies führt zu einer emotionalen Verstrickung der betroffenen Kinder – der Mensch, den sie eigentlich mögen, fügt ihnen großes Leid zu. Hinzu kommt, dass die Übergriffe meistens in der Isolation stattfinden und die betroffenen Kinder davon ausgehen müssen, „sie seien die einzigen, denen das passiert.“ Besonders Kindern wird eingeredet, dass sie verantwortlich seien für den Missbrauch und „das Geheimnis“ für sich behalten müssen. Die betroffenen Kinder tragen jedoch nie die Verantwortung, gleichgültig, inwieweit sie selbst an den Handlungen beteiligt waren. Verantwortlich ist immer der Täter/ die Täterin.
Als notwendige Überlebensstrategie werden Erinnerungen oftmals bis ins Erwachsenenalter verdrängt. Frauen erleben dann häufig, dass ihnen nicht geglaubt wird und/ oder ihnen sogar die Schuld an den Übergriffen zugeschrieben wird. Solche Reaktionen verstärken Scham- und Schuldgefühle und führen dazu, dass sich viele betroffene Frauen zurückziehen und es ihnen zunehmend schwer fällt, wieder Vertrauen aufzubauen. Der Frauennotruf ist ein Ort, an dem die Frauen über das lang gehütete Geheimnis sprechen können, wo die ganze Tragweite ihrer Erfahrungen gesehen und sie damit angenommen werden – für viele Betroffene erstmals die Möglichkeit, sich den Erinnerungen zu stellen, mit sehr viel Mut das Schweigen zu brechen und aus der Isolation herauszutreten.
Eine Vergewaltigung oder ein Vergewaltigungsversuch gehört zu den schmerzvollsten Erfahrungen, die eine Frau in ihrem Leben machen kann.
Frauen reagieren auf eine Vergewaltigung oder einen Vergewaltigungsversuch so unterschiedlich wie Frauen in ihrer Persönlichkeit verschieden sind. Daher gibt es keine allgemeingültigen, vorhersagbaren Verhaltensweisen auf eine Vergewaltigung und auch keine richtigen oder falschen Reaktionen. Die einen reagieren äußerlich ruhig und gefasst, andere weinen, sind völlig durcheinander, verwirrt und verzweifelt. Manche fühlen sich erstarrt, verstört und leer, als ob sie innerlich tot wären. Was viele Frauen kennen, sind Gefühle der Angst, der Ohnmacht, Erniedrigung und Beschmutzung, das Vertrauen in sich selbst und in die Welt ist erschüttert, der Glaube an die eigene Sicherheit beeinträchtigt. Viele Überlebende fühlen sich schuldig und schämen sich. In den Wochen und Monaten nach einer Vergewaltigung gibt es jedoch immer wieder auch Zeiten, in denen das Erlebte fast völlig vergessen wird, so als ob nichts geschehen wäre.
Aufgrund der seelischen Verletzung, die mit einer körperlichen Gewalteinwirkung zu vergleichen ist, sprechen Fachleute auch von einer psychischen Traumatisierung. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass äußerlich nicht sichtbare seelische Folgen mindestens so schwerwiegend sind wie körperliche Verletzungen nach Gewalttaten. Die traumatischen Folgen einer Vergewaltigung sind vergleichbar mit denen einer Geiselnahme oder einer Naturkatastrophe.
Wie sich ein sexuelles Trauma auf das Leben einer Frau auswirkt, kann jeweils sehr unterschiedlich sein und ist von vielen Faktoren abhängig.
Unmittelbar reagieren viele Frauen mit einem Schockzustand, wirken desorientiert und handlungsunfähig, die Wahrnehmung kann eingeschränkt, die Konzentrations- und allgemeine Funktionsfähigkeit stark reduziert sein. Andere wirken sehr ruhig, fast unberührt oder überkontrolliert; wieder andere reizbar, wütend und aggressiv oder ängstlich und verzweifelt; viele ziehen sich zurück. Neben starker Erregung, Nervosität, Schreckhaftigkeit, Reizbarkeit, Angst und emotionaler Betäubtheit sind ständiges unfreiwilliges Wiedererleben der Gewalterfahrung – sogenannte Intrusionen – sowie der Versuch, genau dies zu vermeiden, typische Folgen einer Traumatisierung. Die unterschiedlichen Reaktionsweisen können sich auch abwechseln. Alle diese Reaktionen sind völlig normal, irritieren und überfordern aber häufig die Bezugspersonen.
Oft tritt nach einer gewissen Zeit eine scheinbare Normalisierung ein, während der die Frauen versuchen, das Trauma zu vergessen bzw. zu verdrängen.
Sämtliche Folgen von extrem belastenden Erlebnissen sind normale Reaktionen auf unnormale Ereignisse und gehen oftmals mit dem Gefühl, ver-rückt zu sein/ zu werden einher.
Es gibt Frauen, die keine konkreten Erinnerungen haben und trotzdem mit einer diffusen Ahnung leben. Das Verdrängen von schmerzvollen Erfahrungen ist ein sinnvoller Schutz, den unsere Seele einsetzt, um überleben zu können.
Viele Frauen denken auch, dass die Übergriffe nicht „schlimm genug“ oder „nur“ einmalig waren und dass sie die Gewalterfahrung nicht so ernst nehmen sollten. Entscheidend ist jedoch nicht, was passiert ist, sondern welche Gefühle es ausgelöst hat und welche Folgen immer noch spürbar sind.
Typische Langzeitfolgen sexueller Gewalt sind ein gestörtes Selbstwert- und instabiles Identitätsgefühl, chronische Scham- und Schuldgefühle, Ängste, Depressionen bis hin zu Suizidalität, dissoziative Störungen, Abspaltung der Gefühle und eine dadurch erhöhte Gefahr, wieder Opfer oder auch Täterin zu werden, psychosomatische Beschwerden, ein negatives Verhältnis zum eigenen Körper, selbstverletzendes Verhalten, Sucht, sexuelle Schwierigkeiten, Beziehungsprobleme, gewalttätige Beziehungen, sozialer Rückzug, Isolation, eine feindliche, misstrauische Haltung der Welt und anderen Menschen gegenüber sowie ein chronisches Gefühl der Leere und Hoffnungslosigkeit. Häufig führt die Gewalterfahrung auch zu ökonomischen Problemen, da viele Frauen langfristig nicht arbeitsfähig sind, ihre Ausbildung abbrechen, ihren Wohnort wechseln und z.B. durch Therapie- oder Prozesskosten finanziell stark belastet sind.
Wenn Sie immer wieder von den Erinnerungen eingeholt werden und unter den Auswirkungen leiden, haben Sie den Mut, sich an uns zu wenden und sich Unterstützung zu holen - unabhängig davon, wie lange der Übergriff her ist. Auch nach Jahren können Sie lernen, mit den Auswirkungen der erlittenen Gewalt umzugehen und das traumatische Geschehen zu verarbeiten.
Sie werden wahrscheinlich einige Zeit benötigen, um das Erlebte bewältigen zu können. Vielleicht gibt es eine Person in Ihrem Umkreis, der Sie sich anvertrauen möchten. Sie können selbst entscheiden, was Sie mitteilen möchten. Suchen Sie eine Umgebung auf, die Ihnen gerade gut tut und in der Sie sich sicher fühlen.
Vergewaltigung und sexueller Missbrauch sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Sie haben die Möglichkeit, Anzeige gegen den/ die TäterIn zu erstatten. Sie allein entscheiden, ob Sie eine Anzeige machen wollen oder nicht. Lassen Sie sich für diese Entscheidung die Zeit, die Sie brauchen.
Die Verfolgung von Straftaten ist innerhalb bestimmter Fristen möglich, sogenannten Verjährungsfristen. Eine Anzeige wegen Vergewaltigung kann noch bis 20 Jahre nach der Tat erstattet werden. Wenn Sie zu dem Zeitpunkt der Tat jünger als 18 Jahre alt waren, beginnt die Verjährungsfrist erst, wenn Sie volljährig sind.
Bei sexuellem Missbrauch in der Kindheit setzt die Verjährungsfrist auch erst dann ein, wenn Sie volljährig sind, beträgt aber nur 10 Jahre.
Bei länger zurückliegenden Taten ist es sinnvoll, zunächst eine Anwältin prüfen zu lassen, ob die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Anwältin kann auch beurteilen, ob es sich im strafrechtlichen Sinne um eine Vergewaltigung/ um sexuellen Missbrauch handelt. Adressen von erfahrenen Anwältinnen erhalten Sie beim Frauennotruf.
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie den/ die TäterIn anzeigen wollen, können Sie sich bezüglich der Entscheidungsfindung auch im Frauennotruf beraten lassen.
Offizialdelikte
Die Straftatbestände Vergewaltigung und sexueller Missbrauch sind Offizialdelikte, das heißt, eine einmal erstattete Anzeige kann nicht mehr zurückgenommen werden; sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft von der Straftat erfährt – egal von wem – muss sie ermitteln.
Gedächtnisstütze
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie den/ die TäterIn anzeigen wollen, können Sie als Erinnerungsstütze ein schriftliches Gedächtnisprotokoll erstellen, damit Sie später noch genaue Angaben zum Tathergang machen können. Auch scheinbar unwichtige Nebensachen können dann von Bedeutung sein. Zudem kann das Niederschreiben auch für Sie selbst erleichternd sein.
Beweisstücke
Wäsche, Kleidung oder andere Gegenstände, mit denen der Täter in Berührung gekommen ist, können wichtige Beweisstücke in einem Strafverfahren sein. Auch wenn es Ihnen schwer fällt, sollten Sie deshalb mögliche Beweisstücke ungewaschen, trocken und getrennt in Papiertüten verpackt aufbewahren.
Unabhängig von einer Anzeigeerstattung sollten Sie Ihrer Gesundheit zuliebe eine frauenärztliche Untersuchung durchführen lassen, um Verletzungen feststellen und ggf. behandeln zu lassen.
Die medizinische Untersuchung können Sie bei einer vertrauten Ärztin oder in der gynäkologischen Abteilung eines Krankenhauses durchführen lassen.
Die Untersuchung bei der Ärztin dient auch zur Sicherung von Beweismitteln. Hierzu existiert ein medizinischer Untersuchungsbogen, der beim Frauennotruf München angefordert werden kann. Wenn es Ihnen möglich ist, waschen Sie sich vor der ärztlichen Untersuchung nicht. Bitten Sie die Ärztin, die Untersuchungsergebnisse und Verletzungsspuren genau zu dokumentieren. Sichtbare Verletzungen sollten fotografiert werden. Wenn Sie sich zu einer Anzeige entschließen, sind diese Beweise wichtig zur Überführung des Täters und um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen zu können.
Lassen Sie sich, wenn möglich, von einer Freundin oder Vertrauensperson begleiten und scheuen Sie sich nicht, die Ärztin alles zu fragen, was Ihnen unklar ist.
Sie können sich auch für ein paar Tage krank schreiben lassen, wenn Sie Zeit brauchen, um wieder zu sich zu kommen.
Sie haben auch die Möglichkeit, sich an den Frauennotruf zu wenden. Bei uns können Sie über die erlittene Gewalt und die damit verbundenen Ängste und Verletzungen offen sprechen. Wir informieren, beraten und begleiten Sie.
Eine Frau, deren Partner gewalttätig ist, lebt in einem Klima von Abwertung, Kontrolle und Bedrohung. Der Partner ist für sie schwer einzuschätzen, da er zwei sehr unterschiedliche Gesichter zeigt. Anfangs verhält er sich z.B. meist sehr charmant, fürsorglich und anhänglich. Sein gewalttätiges Gesicht zeigt sich erst nach und nach z.B. durch Vorwürfe, die ihr starke Schuldgefühle machen, durch Beleidigungen, die sie sehr verunsichern, durch ständiges Misstrauen und erste Handgreiflichkeiten, die sie einschüchtern. Egal, wie sehr sie sich anpasst, seine Übergriffe werden immer unberechenbarer und brutaler. Zwischendurch zeigt sich seine nette Seite. Mit Entschuldigungen, Geschenken, Reue verspricht er Besserung und die Partnerin hofft, dass alles wieder so sein kann wie früher. Frauen erkennen oft erst spät, wie sehr diese Umklammerung sie seelisch, körperlich und finanziell schädigt; wie sehr Angst und Bedrohung sie lähmen. Auch Kinder werden in so einem Angstklima stark belastet. Betroffene Frauen brauchen viel Mut, viel Unterstützung und meistens mehrere Anläufe, um sich aus der Gewaltbeziehung zu befreien.
Gewalttätige Männer haben ein stark gestörtes Selbstbild. In ihrem extremen Besitzanspruch zeigen sich eine tiefliegende Abhängigkeit und ein starkes Bedürfnis nach Macht. Sie versuchen ihre Partnerinnen auf jede nur erdenkliche Weise zu schwächen, um sie an sich zu binden und um sie als „Blitzableiter“ für ihren Frust zu benutzen. Diese Abhängigkeit kann für Frauen in der Trennungsphase lebensbedrohlich werden. Auch nach einer Scheidung hören Mord-, Selbstmorddrohungen oder die Androhung, die gemeinsamen Kinder zu schädigen nicht auf.
Partnergewalt ist eine Straftat. Betroffene Frauen erleben häufig, dass ihnen die tatsächliche Bedrohung nicht geglaubt und ihnen nicht geholfen wird. Gewalt schüchtert ein, beschämt, macht kraftlos und isoliert. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir informieren Sie über Unterstützungsangebote und über ihre rechtlichen und persönlichen Schutzmöglichkeiten. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach Auswegen.
„Stalking“ (engl. anschleichen, anpirschen) bezeichnet das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen einer anderen Person.
Die Mehrzahl der (meist weiblichen) Opfer kennt den Täter. Oft ist dem Stalking eine Zurückweisung oder Beendigung der Beziehung vorausgegangen. Häufig sind es Ex-PartnerInnen, die eine Trennung nicht akzeptieren. Hinter einem Stalker kann sich aber auch ein Freund, ein Kollege, ein Nachbar oder selten auch ein Unbekannter verbergen. Stalker wollen wahrgenommen werden. Stalker denken, sie seien im Recht. Stalker sind leicht kränkbar.
Die Allgegenwärtigkeit des Stalkers stellt eine dauerhafte psychische Belastung für die betroffene Frau dar; viele fühlen sich in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt und sich nirgendwo mehr sicher. Die Verfolgung kann Monate oder Jahre andauern und führt bei den Betroffenen häufig zu massiven Ängsten, Schlafstörungen und Depressionen mit sozialem Rückzug und Isolation.
Es gibt keine allgemeingültige oder „richtige" Vorgehensweise. Dennoch gibt es Ratschläge, die für das Opfer hilfreich sein können:
Bleiben Sie nicht alleine mit der Angst/ der Wut, die der Täter in Ihnen auslöst. Beim Frauennotruf erhalten Sie professionelle Unterstützung und werden informiert über weitere Handlungsmöglichkeiten. Letztendlich geht es darum, wieder handlungsfähig zu werden.
Alle Informationen bzw. Reize, die beim Menschen eintreffen, werden als erstes von einem bestimmten Teil des Gehirns, der Amygdala, auf ihre Wichtigkeit überprüft. Wichtigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, wie wichtig ist die Information für das Überleben. Wird die eintreffende Information als nicht wichtig im Sinne von nicht bedrohlich eingestuft, wird sie an andere Gehirnregionen weitergeleitet.
Wird aber ein eingehender Reiz als lebensbedrohlich bewertet, reagiert die Amygdala wie ein Alarmsystem und startet ein „vorprogrammiertes“ Notfallprogramm. Dabei werden u.a. Stresshormone ausgeschüttet, die den Organismus auf Flucht oder Kampf vorbereiten. Wenn Flucht oder Kampf nicht möglich ist, versucht der Körper, der bedrohlichen Situation zu entkommen, indem er erstarrt. Dieses Notfallprogramm läuft automatisch ab, d.h., man kann keinen Einfluss auf das eigene Verhalten nehmen.
Die Bewertung, ob ein Reiz bedrohlich ist oder nicht, erfolgt einzig und allein durch die Amygdala. Da die Amygdala lernfähig ist, verbindet sie bestimmte Reize mit der gefährlichen Situation und löst Alarm aus, sobald sie Gefahr „wittert“. So können Reize, die ursprünglich „neutral“ waren, z.B. eine tickende Uhr, die Bewertung „Gefahr“ erhalten.
Deshalb kommt es vor, dass Frauen, die irgendwann in ihrem Leben einen Übergriff erlebt haben, auf bestimmte, eigentlich „neutrale“ Reize mit einer – für sie oft unerklärlichen – starken Reaktion, z.B. Ängsten reagieren.
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